Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Vertragsabschluss:
Der Vertrag mit uns kann im Wege individueller Kommunikation (E-Mail, Fax, Telefon, in persönlicher Anwesenheit etc.) oder über unsere Website geschlossen werden. Im Falle des Vertragsschlusses über die Website gilt Folgendes:
(1) Bei Bestellungen auf unserer Website kommt der Vertrag wie folgt zustande:
Erst die Bestellung der Dienstleistung durch Sie ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Um die Bestellung vorzunehmen, durchlaufen Sie den Bestellprozess auf der Website und tragen die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung geben Sie an uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Wir können Ihr Angebot innerhalb von fünf Tagen durch
– Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail,
– oder Aufforderung zur Zahlung
annehmen; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs unserer Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung bei Ihnen.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
Rücktritt des Charterers, Stornogebühren:
1. Der Charterer ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung (E-Mail oder Fax genügen) oder Nichtzahlung des vertraglich vereinbarten Charterpreises bzw. der Anzahlung gegenüber dem Vercharterer vom Mietvertrag zurückzutreten.
2. In diesem Falle steht dem Vercharterer folgende Vergütung zu.
- bis zu 6 Monaten vor Charterbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro,
- bei Rücktritt bis zu 46 Tage vor Charterbeginn eine Rücktrittsgebühr von 25 % des Charterpreises,
- bei Rücktritt bis zu 36 Tagen vor Charterbeginn eine Rücktrittsgebühr von 50 % des Charterpreises
- bei Rücktritt bis zu 4 Tagen vor Charterbeginn eine Rücktrittsgebühr von 80 % des Charterpreises
- danach, sowie bei Nichtantritt 90 % des Charterpreises
3. Kann der Vercharterer das Boot anderweitig in der Zeit vermieten, wird die vereinnahme Miete gegen die Entschädigungsforderung verrechnet. In jedem Fall bleibt der Charterer zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 80,00 verpflichtet. Der Charterer ist berechtigt dem Vercharterer nachzuweisen, dass diesem ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang, als durch die Pauschale abgedeckt, entstanden ist.
Zahlungsbedingungen:
1. Eine Zahlung in Höhe von 100 % des Charterpreises ist innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Charterer, spätestens aber 5 Tage nach dem Versanddatum zu leisten.
2. Die Kaution in Höhe von 500,- € ist spätestens 1 Woche vor Charterbeginn fällig.
3. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers, per Paypal oder anderer freigebender Zahlungsdienstleister zu leisten. Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und das Boot anderweitig zu vergeben.
Pflichten der Cosy Hausboote GmbH, Check- und Inventarliste, Mängel bei Übergabe:
1. Der Vercharterer verpflichtet sich, das Boot zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Der Bootstyp muss dem in der Buchungsbestätigung und dem Chartervertrag entsprechen.
2. Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks, Hoch- bzw. Niedrigwasser oder anderer Gründe höherer Gewalt nicht in der Lage sein, das vertraglich geschuldete Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt ein nach Größe, Schlafplätzen und Motorisierung vergleichbares Boot zur Verfügung zu stellen. Im Rücktrittsfall werden alle bisher geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Cosy Hausboote GmbH.
3. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, in dem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Bootszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Cosy Hausboote GmbH gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind solche Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen, die er bei Unterzeichnung der Check- und Inventarliste hätte erkennen können. Vorhandene Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Mietzins zu mindern, wenn ihm der Mangel bei Übergabe infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist; dies gilt nicht, wenn die Cosy Hausboote GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Versicherung:
Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):
1. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).
Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot):
2. Das Charterboot ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 500€.
3. Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Die von der Cosy Hausboote GmbH abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.
Pflichten des Charterers:
1. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Boot für den Fall zu verweigern , dass der Charterer (auch nach Ablegen) nicht die im Vertrag vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt oder nicht mindestens 2 Personen während des Törns an Bord sein werden (wobei 1 Person mindestens 18 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass mindestens ein volljähriges Crewmitglied ohne körperliche Einschränkungen zur Besatzung gehört. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen.
2. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Boote nicht abschleppen oder bergen und das Charterboot nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:
1. Grundberührungen der Cosy Hausboote GmbH sofort zu melden
(1) bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen aufzusuchen, und die Ankerstangen nicht zu benutzen
(2) sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezüglich des Fahrgebietes zu halten. Ablegen bei Windstärke >4 Beaufort strikt untersagt – Windmesser ist an Bord vorhanden
(3) nur die gemeldeten Personen/ Haustiere an Bord zu nehmen (nicht gemeldete Personen/ Haustiere sind kostenpflichtig)
(4) die für das Boot zulässige Personenzahl nicht zu überschreiten
(5) nicht ohne vorherige Genehmigung am Steg der VINDUA Hausboote in der Werderstraße 140, 19055 Schwerin, zu übernachten
(6) das Hausboot nicht als Tauchbasis zu verwenden und kein Kriegsgerät zu bergen
(7) auf dem Boot nur beim Vercharterer gemietetes Grillequipment zu verwenden
(8) keine Fische an Bord auszunehmen, zu entschuppen und zu braten
(9) kein Toilettenpapier, keine Zeitung, keine Tampons und keine Essensreste in das Bord-WC einzuwerfen
(10) jeglichen Müll mitzunehmen
3. Treten während der Charter Schäden am Boot oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen.
4. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Bootes nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbst verursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird. Erfolgt keine telefonische Benachrichtigung und vorzeitige Rückkehr, so berechnet der Vercharterer 25€ pro angefangene Stunde, in der das Hausboot aufgrund der Reparatur nicht an den nachfolgenden Chartergast übergeben werden kann.
5. Unfälle und Havarien müssen zudem umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Bootstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fast darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden.
Übernahme und Rückgabe des Bootes:
1. Die Übernahme und Rückgabe des Bootes erfolgt in geräumtem und besenreinem Zustand verbindlich zu den im Chartervertrag angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Übernahme oder Rückgabe berechnet der Vercharterer 25€ pro angefangene Stunde.
2. Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.
3. Für vom Charterer zu vertretenden Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Die Verrechnung und Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Mietende. Weitergehende Ersatzansprüche der Cosy Hausboote GmbH werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretenden Mängeln verschwiegen worden sind. Verschweigt der Charterer bei der Rückgabe von ihm verursachte bzw. erlittene Havarien und Schäden, so berechnet der Vercharterer einen dem Art und der Schwere der / des verschwiegenen Haverie / Schadens angemessenen Zuschlag, maximal jedoch von +50% auf die in der Inventarliste ausgewiesenen Kosten.
4. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
Fahrtüchtigkeit des Bootes / Mängel unterwegs, Reparaturen, Haftung:
1. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt oder der Vercharterer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, weder Schadensersatzansprüche gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises (Minderung) oder einen Vertragsrücktritt. Störungen an Audio- und TV-Anlagen, Kühlschrank, Mikrowelle, Beleuchtung, Türgriffen, Schlössern, Scheibenwischern und vergleichbaren Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmalen schließen den vertragsgemäßen Gebrauch nicht aus.
2. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Boot oder seiner Ausstattung hat der Charterer unverzüglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Bootes dem Vercharterer anzuzeigen, wobei der Charterer Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen kann, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
3. Unterlässt der Charterer die Anzeige von Mängeln, ist er dem Vercharterer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
4. Der Vercharterer haftet für nach Übergabe des Bootes auftretende wesentliche Mängel nur, wenn der Mangel wegen eines Umstands auftritt, den der Vercharterer vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
5. Der Charterer ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise des Vercharterers genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch den MOBILE-SERVICE der Cosy Hausboote GmbH durchgeführt. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).
6. Ein ersatzfähiger Schaden entsteht für den Charterer nur dann, wenn die Weiterfahrt des Bootes durch eine nicht vom Charterer verursachte Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 8 Stunden nicht mehr erfolgen kann oder wenn ein nicht vom Charterer verursachter Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände vorliegt. Ausfallzeiten von weniger als 8 Stunden — ab Eingang der Meldung bei Cosy Hausboote GmbH — begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang. Die Haftung für entgangene Urlaubsfreude ist ausgeschlossen.
7. Einsätze des MOBILE-SERVICE der Cosy Hausboote GmbH, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Boot und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.
8. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen worden ist, ist die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen. Die Haftung des Vercharterers bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Sonstiges:
1. Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Boot mit Ausstattung. Das Boot wird mit vollen Treibstofftanks an den Charterer übergeben. Am Mietende wird das Boot durch einen VINDUA-Mitarbeiter aufgetankt und der Treibstoffverbrauch ermittelt. Der Verbrauch wird auf den Übergabedokumenten im Beisein des Charterers notiert.
Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche oder einem Schlafsack zu benutzen! Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen, wenn nicht das optionale Wäschepaket gebucht wurde.
2. Der Charterer grillt auf eigene Gefahr an Bord. Grillzubehör (hochwertiger Gasgrill, Grillbesteck und Grillreiniger) wird vom Vercharterer gegen eine Leihgebühr gemäß der gültigen Preisliste gestellt. Eigenes Grillzubehör darf nicht verwendet werden.
3. Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.
4. Parkplätze: Es befinden sich kostenpflichtige Parkplätze im näheren Umfeld der Charterbasis. Die Kosten für die Parkplatznutzung trägt der Charterer.
5. Einweisung: Sie werden von einem Mitarbeiter sorgfältig eingewiesen.
6. Betreten des Daches: Betreten des Daches, bzw. der Dachterrasse erfolgt auf eigene Gefahr.
Fahrgebiet: Deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer.
7. Rückgabe des Bootes: Am Ende der Charter muss das Boot in einem ordentlichen, besenreinen Zustand und gespültem Geschirr an den Vercharterer zurückgegeben werden. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist 19055 Schwerin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.
Datenschutz:
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz und grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung von für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsdaten) erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Erfüllung der gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung und den Hinweisen nach Art. 13, 14 DS-GVO, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zukommen lassen.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung von Hausbooten durch die Cosy Hausboote GmbH um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung von Zusatzleistungen um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).
Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Vercharterer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Stand: 05/2023